Solar-Förderung 2026 – alle Programme auf einen Blick.
0 % Mehrwertsteuer, KfW-Kredite, EEG-Einspeisevergütung, L-Bank Baden-Württemberg und die Stuttgart Solaroffensive – wir zeigen dir verständlich, welche Förderung 2026 wirklich aktiv ist, wie viel sie bringt und was du beachten musst.
Die wichtigsten Förderungen 2026 auf einen Blick.
auf PV-Anlagen bis 30 kWp – spart 3.400–4.800 €
ab 3,65 % Sollzins, bis 150 Mio. € Kreditbetrag
Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp
Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei
bis 300 €/kWp + 100 €/kWh Speicher
Zinsgünstiges Darlehen für PV & Speicher ab 5.000 €
0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen.
Aktiv 2026Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf private Photovoltaik-Anlagen komplett. Du zahlst keine 19 % MwSt mehr – weder auf die Module, den Wechselrichter, den Stromspeicher noch auf die Installation.
Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher (Brutto rund 20.000 €) sparst du 3.400 – 4.800 € gegenüber dem früheren 19 %-Steuersatz.
Voraussetzungen
- PV-Anlage bis 30 kWp Leistung
- Installation auf Wohn-, Neben- oder öffentlichen Gebäuden
- Gilt auch für Stromspeicher und Wallbox als Teil des Systems
- Unbefristet – kein Auslaufdatum geplant
- Keine Antragstellung nötig – wirkt automatisch auf der Rechnung
Quelle: BMF-Schreiben vom 27.02.2023, III C 2 – S 7220/22/10003
KfW 270: Erneuerbare Energien – Standard.
Das wichtigste bundesweite Kreditprogramm für deine PV-Anlage. Über die KfW finanzierst du Photovoltaik, Stromspeicher und Wallbox zu deutlich besseren Konditionen als beim klassischen Hausbank-Kredit – ohne Einkommensgrenze, für Privatpersonen und Unternehmen.
Das musst du wissen
- Antrag VOR Beauftragung des Installateurs
- Antragstellung läuft über die Hausbank
- Kombinierbar mit BEG-Zuschüssen anderer Maßnahmen
- Förderfähig: PV, Speicher, Wallbox, Solarthermie
- Auch für KMU, Kommunen, Vereine geeignet
- Keine Einkommensgrenze – jeder kann beantragen
Der frühere Zuschuss von bis zu 10.200 € für PV + Speicher + Wallbox wurde im Februar 2024 nach dem Haushaltsstopp endgültig beendet. Eine Wiedereinführung ist nicht geplant. Alternative: Finanzierung über KfW 270.
Einspeisevergütung 2026 – garantiert für 20 Jahre.
Aktiv 2026Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die du ins öffentliche Netz einspeist, bekommst du eine gesetzlich festgelegte Vergütung – 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme. Die Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Februar 2026 und 31. Juli 2026.
| Anlagengröße | Überschuss-Einspeisung | Voll-Einspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 – 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 – 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Für die meisten Haushalte ist die Überschusseinspeisung wirtschaftlicher. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 32 – 34 ct, während die Einspeisevergütung nur 7,78 ct/kWh bringt. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei sehr geringem Eigenverbrauch (z. B. Zweitwohnungen).
Die Vergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Ab 1. August 2026 fällt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp auf ca. 7,70 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,22 ct/kWh (Voll). Wer 2026 in Betrieb geht, ist 20 Jahre lang vor weiteren Änderungen geschützt.
Quelle: Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze, Stand 08.06.2026.
Einkommensteuer-Befreiung für deine PV-Anlage.
Aktiv 2026Einnahmen aus deiner Photovoltaik-Anlage sind seit 2022 vollständig einkommensteuerfrei – egal ob aus Einspeisung oder Eigenverbrauch. Kein Antrag, keine Anlage EÜR, keine Umsatzsteuer. Das Finanzamt freut sich, du auch.
- Einfamilienhäuser & Nebengebäude: bis 30 kWp
- Sonstige Gebäude: bis 15 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp gesamt)
- Gilt automatisch – kein Antrag, keine Steuererklärung-Anlage
- Auch für Mitunternehmerschaften und Körperschaften
Steuerfreier Solarstrom seit 2022.
Mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG hat der Gesetzgeber den größten bürokratischen Hemmschuh für private PV-Anlagen beseitigt. Du musst nichts mehr ans Finanzamt melden, kein Gewerbe anmelden und keine USt-Voranmeldung machen. Voraussetzung: Du bleibst unter der Leistungsgrenze.
L-Bank: „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik".
Aktiv 2026Das zinsgünstige Förderdarlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg speziell für PV-Anlagen, Speicher und ergänzende Maßnahmen. Kombinierbar mit dem KfW-270-Kredit – für viele Eigenheim-Besitzer die optimale Finanzierungsergänzung.
Sollzinsbindung 10 Jahre
1 – 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
danach 0,15 % / Monat
- PV-Anlage
- Batteriespeicher
- Installation & Planung
- Wallbox (als Ergänzung)
- Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Anlage bis 30 kWp, max. 3 Wohneinheiten
- Selbstgenutzte Wohneinheit
- Antrag über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn
PV-Pflicht in Baden-Württemberg.
PflichtBaden-Württemberg ist Vorreiter: Wer neu baut oder sein Dach grundlegend saniert, muss eine PV-Anlage installieren. Das gilt für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und große Parkplätze.
Der verpflichtende Mindestumfang ist nicht förderfähig. Wer aber mehr als die geforderten 60 % der geeigneten Dachfläche belegt oder einen Speicher ergänzt, kann den Mehrumfang weiterhin über L-Bank, KfW 270 und – in Stuttgart – die Solaroffensive fördern lassen.
Stuttgart Solaroffensive – Zuschüsse direkt von der Stadt.
Wer in Stuttgart eine PV-Anlage installiert, bekommt zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung einen direkten Zuschuss der Stadt – sowohl für die Anlage selbst als auch für den Speicher. Inhaber einer FamilienCard erhalten +10 % Bonus.
Begleitende Maßnahmen bei PV-Installation
Gefördert: Elektrische Ertüchtigung, Gerüst, Statikprüfung, Dachhaut, Blitzschutz.
Nicht gefördert: Module und Unterkonstruktion.
Stromspeicher (mit Neu-PV)
Beispiel: 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher = 1.000 € Zuschuss.
Digital, vor Beauftragung. Wir begleiten dich durch den Prozess.
Förderung für Stromspeicher.
Direkte Bundeszuschüsse für private Heimspeicher gibt es 2026 nicht. Trotzdem lässt sich ein Speicher gut fördern – über 0 % MwSt, KfW-Kredit, L-Bank und in Stuttgart über die Solaroffensive.
- 0 % MwStaktiv
- KfW 270 (Kredit)aktiv
- L-Bank PV-Darlehenaktiv
- Stuttgart Solaroffensive100 €/kWh
- BW-Landeszuschussnicht aktiv
Förderung für Wallbox.
Klassische Wallbox-Zuschüsse für Einfamilienhäuser gibt es 2026 nicht mehr. Für Mehrfamilienhäuser läuft seit April 2026 ein neues Bundesprogramm. Im Einfamilienhaus bleibt die KfW 270 als zinsgünstiger Kredit.
- KfW 442 (EFH)eingestellt
- L-Bank Charge@BWpausiert
- Bundesförderung MFHbis 2.000 €/Platz
- KfW 270 als EE-Systemaktiv
Bundesförderung MFH: Antragsfrist 10.11.2026, Volumen 500 Mio. €.
Solar-Förderung 2026 – die wichtigsten Fragen.
Welche Förderungen gibt es 2026 für eine Photovoltaik-Anlage in Baden-Württemberg?+
Aktuell aktiv sind: 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG), die KfW-Programme (insb. KfW 270 als zinsgünstiger Kredit), die EEG-Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp, Stand 06/2026), die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG sowie das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik". In Stuttgart kommt zusätzlich die Solaroffensive der Stadt mit bis zu 300 €/kWp und 100 €/kWh Speicherförderung dazu.
Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen 2026 noch?+
Ja. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet seit dem 01.01.2023. Er umfasst Lieferung und Installation von PV-Modulen, Wechselrichter, Stromspeicher und Wallbox – sofern die Anlage maximal 30 kWp groß und auf einem Wohn- oder öffentlichen Gebäude installiert ist.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Juni 2026?+
Für Anlagen, die zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026 in Betrieb gehen, beträgt die Überschuss-Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh für Anlagenteile bis 10 kWp, 6,73 ct/kWh für 10–40 kWp und 5,50 ct/kWh für 40–100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es bis 10 kWp 12,34 ct/kWh. Die Vergütung wird 20 Jahre lang garantiert. Halbjährlich findet eine Degression um 1 % statt.
Wird die KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos) noch angeboten?+
Nein. Die KfW 442 wurde im Februar 2024 nach dem Haushaltsstopp endgültig eingestellt. Eine Wiedereinführung ist nicht geplant. Als Alternative bleibt der KfW-270-Kredit, der PV, Speicher und Wallbox finanzieren kann.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für einen Stromspeicher?+
Direkte Bundeszuschüsse für private Heimspeicher gibt es 2026 nicht. Speicher sind aber Teil der 0 % MwSt (in Verbindung mit PV) und über KfW 270 sowie das L-Bank-Programm finanzierbar. In Stuttgart fördert die Solaroffensive Batteriespeicher mit 100 €/kWh, maximal 10.000 € pro Antrag, gefördert wird 1 kWh Speicher pro kWp PV.
Muss ich in Baden-Württemberg eine PV-Anlage installieren?+
Ja, in vielen Fällen. Seit 01.05.2022 gilt in BW die Photovoltaik-Pflicht für Neubauten von Wohngebäuden, seit 01.01.2023 auch bei einer grundlegenden Dachsanierung von Bestandsgebäuden (vollständige Erneuerung von Abdichtung oder Eindeckung). Die PV-Modulfläche muss mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche abdecken. Der verpflichtende Teil ist nicht förderfähig – der freiwillige Mehrumfang sowie ein Speicher schon.
Sind die Einnahmen aus meiner PV-Anlage steuerfrei?+
Ja, bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bis 30 kWp sind Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch nach § 3 Nr. 72 EStG vollständig einkommensteuerfrei – ohne Antrag, automatisch. Bei sonstigen Gebäuden gilt die Grenze 15 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit, maximal 100 kWp insgesamt.
Wie beantrage ich die Förderung für meine PV-Anlage?+
Wichtig: Förderanträge müssen IMMER vor Beauftragung des Installateurs gestellt werden. KfW 270 und L-Bank laufen über die Hausbank (kein Direktantrag), die Stuttgart Solaroffensive wird digital über service.stuttgart.de eingereicht. Free Cookies unterstützt dich bei der Auswahl der passenden Förderbausteine und stellt alle nötigen Unterlagen für deine Bank bereit.
Hole dir alle Förderungen, die dir zustehen.
Förderbedingungen ändern sich. Wir prüfen für dein Projekt, welche Programme aktuell aktiv sind, kombinieren KfW, L-Bank und kommunale Zuschüsse optimal und bereiten alle Unterlagen für deine Hausbank vor.
Alle Angaben Stand 08.06.2026. Quellen: Bundesnetzagentur, KfW, BMF, L-Bank, Stadt Stuttgart, UM Baden-Württemberg. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Förderberatung.


